Laut dem Arbeitsschutzgesetz (§10) und den Vorgaben der Berufsgenossenschaften haben Arbeitgeber ihre Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen und eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Bei der Anzahl der Bandschutzhelfer sind aber auch Schichtbetrieb und Abwesenheit (Urlaub, Krankheit, Fortbildung, etc.) zu berücksichtigen.
Um die Kenntnisse aufzufrischen, wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren seitens der Berufsgenossenschaften empfohlen.
Die Ausbildung richtet sich nach den Vorgaben der DGUV Information 205-023. Unsere fachkundigen Ausbilder/ Dozenten verfügen über die geforderte Qualifizierung, um Ihre Mitarbeiter sowohl in der Theorie als auch in der Praxis optimal zu schulen.
Ausbildungsdauer:
4 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
Jeder Teilnehmer erhält im Praxisteil ausreichend Übungszeit
Veranstaltungsort:
Die nächsten Termine sowie Kosten/ Preise:
Anmeldung
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