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Brandschutzhelferausbildung

Haben Sie in Ihrem Unternehmen ausgebildete Brandschutzhelfer?

Laut dem Arbeitsschutzgesetz (§10) und den Vorgaben der Berufsgenossenschaften haben Arbeitgeber ihre Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen und eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Bei der Anzahl der Bandschutzhelfer sind aber auch Schichtbetrieb und Abwesenheit (Urlaub, Krankheit, Fortbildung, etc.) zu berücksichtigen.

Haben Sie genug Brandschutzhelfer?

Um die Kenntnisse aufzufrischen, wird eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren seitens der Berufsgenossenschaften empfohlen.

 

Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern

Die Ausbildung richtet sich nach den Vorgaben der DGUV Information 205-023. Unsere fachkundigen Ausbilder/ Dozenten verfügen über die geforderte Qualifizierung, um Ihre Mitarbeiter sowohl in der Theorie als auch in der Praxis optimal zu schulen.

Ausbildungsdauer:

  • 4 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten

  • Jeder Teilnehmer erhält im Praxisteil ausreichend Übungszeit

Veranstaltungsort:

  • Diese Schulungen finden in modern ausgestatteten Schulungsräumen in einer unseren Liegenschaften statt.

Die nächsten Termine sowie Kosten/ Preise:

  • Entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.

 

Anmeldung

Die Termine und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne unter 02421-203090 oder unter ausbildung(at)drk-dueren.de