Arbeitssicherheit – Betreuung gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2

Sie sind als Unternehmer laut Gesetz dazu verpflichtet, sich um die Bereiche des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen zu kümmern. Hier stehen Ihre Mitarbeiter im Mittelpunkt.
 

Damit Sie dieser Pflicht nachkommen können, ist es notwendig, sich u.a. von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sicherheitstechnisch betreuen und beraten zu lassen.
 

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und betreuen Kunden aus dem Gesundheitswesen zu allen Fragen des sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes.
 

Nehmen Sie mit uns Kontakt (arbeitssicherheit(at)drk-dueren.de) auf. Wir erläutern in Ihnen gerne in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch unsere Dienstleistungsangebote.